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Einbindung von Flickr doch konform zur DS-GVO

GDPR
GDPR & ePrivacy Regulations von Dennis van der Hejden. Original bei Flickr

Vor kurzem stellte ich mir hier im Blog die Frage, ob man noch Bilder des Dienstes Flickr einbinden kann. Nach meiner Prüfung kam ich zu dem Schluss, dass dies nicht mehr der Fall ist und entfernte die Bilder aus meinem Blog.

Heute hielt ich einen Workshop, der u.a. auch die Datenschutz-Grundverordnung zum Thema hatte. Dort fragte mich ein Teilnehmer, ob denn das Land Thüringen eine korrekte Datenschutzerklärung (DSE) hat. Der folgende Abschnitt brachte mich dann doch ins Staunen:

Flickr

Innerhalb unseres Onlineangebotes können Funktionen und Inhalte des Dienstes Flickr eingebunden sein. Flickr ist ein Foto- und Bilder-Dienst des amerikanischen Unternehmens SmugMug Inc. (67 E. Evelyn Ave, Suite 200
Mountain View, California, U.S.)Wenn Sie selber Flickr aktiv nutzen und ein Bild oder Video veröffentlichen, können wir ihn ebenfalls sehen, wenn Sie ihn jedermann zugänglich gemacht haben oder wenn wir Ihnen über Flickr folgen. Ebenfalls können wir Ihre Angaben auf Flickr sehen, wenn thueringen.de Ihrem Profil folgt. Einzelheiten zur Verarbeitung der Daten bei Flickr und den Sichtbarkeitseinstellungen entnehmen Sie bitte den Datenschutzbedingungen von Flickr bzw. Oath (ehemals Yahoo): policies.oath.com/ie/de/oath/privacy/index.html  

Das heißt, das Land Thüringen ist der Meinung, rechtmäßig Flickr-Bilder einbinden zu können. Wie kann das sein?

Weder Flickr noch Yahoo! noch eine der anderen Firmen steht bisher auf der Privacy-Shield-Liste. Und die Datenschutzbedingungen von Flickr gaben doch bisher auch nichts her. Aber: Unter anderen ist das Datenschutzcenter von Oath mit verlinkt. Dort steht gleich am Anfang:

Für Produkte oder Dienste von Oath, auf die ohne Anmeldung bei einem Account zugegriffen wird, gilt diese Datenschutzerklärung für diese Produkte und Dienste ab 25. Mai 2018.  

Flickr gehört mit zu Oath. Also gelten diese Bedingungen auch für Flickr. In der DSE steht drin, dass die Oath (EMEA) Limited in Dublin diese Dienste bereitstellt und damit wohl Verantwortlicher im Sinne der DS-GVO ist. Also werden die Daten von einem Unternehmen mit Sitz in der EU verarbeitet und die DS-GVO möchte ja den freien Verkehr personenbezogener Daten fördern (oder zumindest nicht einschränken).

Weiterhin erklärt Oath, dass sie die Standardvertragsklauseln der EU-Kommission verwenden bzw. nur Daten mit Unternehmen austauschen, die nach Privacy Shield zertifiziert sind.

Insgesamt scheint die Datenschutzerklärung den Anforderungen der Art. 13 und 14 DS-GVO zu entsprechen. Und auch inhaltlich ist es jetzt so, dass man wohl doch bedenkenlos Bilder von Flickr in seinem Blog einbinden kann.

Blog entflickt

In einem Beitrag vor ein paar Tagen kam ich zu der Ansicht, dass spätestens mit der Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung am 25. Mai 2018 Flickr nicht mehr genutzt werden kann. Das bedeutete für mich, dass ich mein Blog auf Bilder prüfen muss, die über Flickt eingebunden werden. Soweit ich das sehe, ist das jetzt abgeschlossen. Es sollten keine Bilder mehr über Flickr und andere fremde Quellen kommen.

Weiterhin habe ich geprüft, ob ich bei YouTube-Videos die Domain youtube-nocookie.com verwende. Auch dies sollte jetzt der Fall sein. Damit kommen die Videos hier im Blog entweder von obiger YouTube-Seite oder von media.ccc.de.

Solltet ihr noch Sachen finden, die von woanders eingebunden werden, freue ich mich über einen Hinweis in den Kommentaren.

Kann man Flickr-Fotos noch einbinden?

Update: 11 Tage nach dem untenstehenden Blogpost hat sich die Lage doch grundlegend geändert. Ich habe in einem neuen Beitrag beschrieben, warum es mittlerweile doch rechtmäßig ist, Flickr-Bilder einzubinden. Daher kann der untenstehende Beitrag ignoriert werden.


Ich bin gerade dabei, mein Blog durchzuschauen, was ich an fremden Inhalten einbinde oder was nach den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) relevant wäre. Dabei fiel mir auf, dass ich an einigen Stellen den Fotodienst Flickr verwende. Das heißt, ich habe auf deren Seiten Bilder gespeichert und für Beiträge werden diese Bilder hier mit eingebunden.

Wie verhält sich dies nun nach der DS-GVO? Wenn jemand einen Blogbeitrag mit einem solchen Flickr-Bild besucht, dann sehe (oder im Sinne der DS-GVO erhebe) ich bzw. mein Server die IP-Adresse des Besuchers. Unter anderem zählt diese als personenbezogenes Datum. Durch den Abruf des Bildes werden diese personenbezogenen Daten in ein unsicheres Drittland übertragen. Denn Flickr gehört US-Firmen (Yahoo! bzw. SmugMug) und deren Server stehen in den USA. Nun sagt der Artikel 35 DS-GVO, dass die Daten trotzdem in solche unsicheren Staaten übertragen werden kann, wenn es ein angemessenes Schutzniveau gibt. Dies kann durch verschiedene Faktoren passieren. Im Falle der USA ist der so genannte Privacy Shield eine der Varianten. Die US-Unternehmen können sich zertifizieren lassen und in eine Liste eintragen. Steht ein Unternehmen auf der Liste, ist der erste Schritt getan. Da ein solches Unternehmen personenbezogene Daten in meinem Auftrag verarbeitet, wäre wohl noch ein Auftragsverarbeitungsvertrag abzuschließen und die Datenschutzerklärung entsprechend zu ergänzen.

Im Falle von Flickr suchte ich also nach einem Eintrag in der Liste beim Privacy Shield. Dort fand ich weder einen Eintrag zu Flickr noch zu Yahoo! oder SmugMug. Auch anderweitige Suchen brachten mich nicht weiter. Damit muss ich wohl davon ausgehen, dass Flickr eben nicht nach Privacy Shield zertifiziert ist. Jetzt könnte ich versuchen, einen Vertrag gemäß der Standardvertragsklauseln der EU mit Flickr abzuschließen. Ich halte es aber für fraglich, dass Flickr dies mit jedem seiner Kunden tun wird und dass dies auch bis zum 25. Mai 2018 unterschrieben ist.

Daher ist es wohl so, dass eben kein geeignetes Datenschutzniveau gewährleistet werden kann und damit auch keine Bilder von Flickr eingebunden werden können. Zumindest dann nicht, wenn man der DS-GVO folgen will. Das heißt für mich, dass ich dies jetzt ändern werde und die Bilder lokal ausliefere.

Natürlich bin ich kein Jurist. Das oben Geschriebene ist daher als Meinung eines informierten Laien zu verstehen. Falls ihr andere Argumente oder Meinungen habt, freue ich mich über Kommentare.

Das BfV und die Spionageabwehr

Gestern war ich auf dem IT-Sicherheitstag bei der IHK Gera eingeladen. Dort hielten verschiedene Fachleute Vorträge oder Workshop. Die einleitenden Vorträge kamen von einem Experten für Spionageabwehr beim Bundesamt für Verfassungsschutz und von mir.

Der Referent des Verfassungsschutzes erklärte, woher die Bedrohungen für die Wirtschaft kommen, wie die aussehen können und was die Firmen dagegen tun können.

Woher kommen die Bedrohungen? Anfangs wurden insbesondere Russland und China mit ihren diversen Einheiten genannt. Die im weiteren Vortrag folgenden Beispiele wurden immer von chinesischen Bürgern ausgeführt. Zum Abschluss stellte der Redner fest, dass der Verfassungsschutz ja einen 360°-Blick hat und es keine Bedrohungen von westlichen Diensten gibt. Hauptgrund war die Tatsache, dass es keine Anzeigen aus der Wirtschaft gibt. Bedeutet das, dass Spionageabwehr nur aus dem Warten auf Anzeigen besteht?

Ich griff den Ball dann in meinem Vortrag nochmal auf und verwies auf den Fall Enercon, wo die NSA spionierte. Daneben verwies ich auf den DGSE und andere Dienste, deren Ziel Wirtschaftsspionage ist und in deren Fokus auch westliche Unternehmen stehen.

Der Vortrag des BfV-Referenten hatte viele Filme zur Illustration dabei. Wenn es dabei um Wirtschaftsspionage ging, kamen die Beispiele aus der Schweiz oder Österreich. Ich fragte mich, warum es keine Beispiele deutscher Unternehmen gibt und was das BfV mit schweizer oder österreicher Unternehmen zu tun hat. Eigentlich soll die Behörde Informationen sammeln, die sich gegen die FDGO richten oder deutsche Unternehmen gefährden.

Den Abschluss des Vortrages bildete ein wenig Werbung für die Behörde. Den schließlich würde diese diskret mit Informationen umgehen und, was dem Vortragenden wichtig zu sein schien, sie unterliegt nicht dem Legalitätsprinzip. Das heißt, bei Kenntnis von Straftaten müssen diese nicht angezeigt werden.

Insgesamt hinterließ der Vortrag bei mir einen recht faden Beigeschmack und bestätigte mein Bild von den »Verfassungsschützern«.

Podiumsdiskussion zur NSA mit Martina Renner

Heute gibt es wieder eine Veranstaltungsankündigung. Am morgigen Dienstag, dem 09. September 2014, werde ich zusammen mit Martina Renner einen Vortrag mit anschließender Podiumsdiskussion in Jena halten. In der Veranstaltung geht es um den NSA-Untersuchungsausschuss. Zu Anfang werden wir einige Details zur NSA, zu deren Überwachungsprogrammen und zu den Entwicklungen beim Untersuchungsausschuss erzählen. Anschließend stellen wir uns den Fragen aus dem Publikum.

Wer teilnehmen mag, sollte vor 18 Uhr im Hörsaal 8 im Unigebäude in der Carl-Zeiss-Str. 3 sein.

Podiumsdiskussion zu Snowden und NSA mit Ströbele und Dreyer

Die Räume der Friedrich-Schiller-Universität Jena hatte heute zu ungewöhnlicher Zeit ungewöhnliche Gäste. Zur Mittagszeit, wo sonst der Vorlesungsbetrieb in vollem Gange ist, trafen sich verschiedene Politiker, Wissenschaftler und interessiertes Publikum. Die Fraktion von Bündnis90/Grüne hatte zusammen mit der Heinrich-Böll-Stiftung Thüringen, den Politiker Hans-Christian Ströbele und den Politikwissenschaftler Prof. Dr. Michael Dreyer. Beide sollten gemeinsam eine Podiumsdiskussion zum Thema Snowden und NSA bestreiten.

Ströbele erzählte zu Beginn seines Vortrages von seinem Besuch in Moskau bei Edward Snowden. Währenddessen oder kurz danach hatte er sich vorgenommen, den Whistleblower zu unterstützen. Dies sollte zum einen durch die Errichtung eines Untersuchungsausschusses wie auch durch einen Aufenthalt Snowdens in Deutschland passieren.

Der NSA-Untersuchungsausschuss lag zu Beginn der Legislaturperiode in weiter Ferne. Die SPD, die vor der Wahl noch einen anderen Zungenschlag hatte, verlor mit Regierungsbeteiligung das Interesse an Snowden. Interessanterweise war es die CDU, die den Weg zu dem Untersuchungsausschuss ebnete. Ströbele machte hierfür den Druck aus den Reihen der Bevölkerung verantwortlich. Im Verlaufe des Vortrages versuchte er immer wieder klar zu machen, dass politischer Druck »von der Straße« durchaus in die Politik einwirkt. Die Schritte, die dann passieren, sind leider klein, manchmal zu klein.

Mittlerweile wurden erste Juristen im Untersuchungsausschuss angehört. Auch hier erwähnte Ströbele, dass alle drei Juristen einhellig meinten, dass die Überwachung des BND verfassungswidrig ist. Hier gilt es nun, die Gesetze und auch die Arbeit des parlamentarischen Kontrollgremiums anzupassen. Dies soll nach dem Vorbild des United States Senate Select Committee on Intelligence sowie ähnlicher Behörden passieren. Diese haben neben den eigentlichen Gremiumsmitgliedern eine Reihe von unterstützenden Mitarbeitern. Die Mitarbeiter helfen dann beispielsweise bei der Einschätzung technischer Fragen.

Ströbele erwähnte einige Male stolz das Unternehmen Posteo. Das kümmert sich um gute Verschlüsselung und sitzt in Kreuzberg. Ich war ja versucht, noch mailbox.org zu erwähnen. Auch das Unternehmen sitzt in Berlin und verschlüsselt die Daten auf dem Transportweg wie auch in der Inbox. :-)

Insgesamt regte Ströbele an, dass sich US-Unternehmen, die Probleme wegen starker Verschlüsselung bekommen haben, in Deutschland ansiedeln.

Zum Abschluss seines Vortrages klebte er einen Ein-Bett-für-Snowden-Aufkleber in den Hörsaal und überließ Prof. Dreyer das Wort.

Dreyer bemühte sich um Gegenrede. Denn nach seinem Bekunden ist ein Podium mit gleichen Meinungen langweilig. Nachdem er einen Werbeblock für diverse andere Veranstaltungen abgespult hatte, fragte er das Publikum, wer denn Jonathan Pollard kenne. Erwartungsgemäß meldete sich (fast) niemand. Pollard gab Dokumente an den israelischen Geheimdienst (oder, wie die offizielle Bezeichnung lautete, das Büro für wissenschaftliche Verbindungen) weiter. Dafür wurde Pollard zu lebenlänglicher Haftstrafe verurteilt. Seit der Verurteilung setzte sich ziemlich jeder israelische Premier bei dem jeweiligen US-Präsident für die Freilassung ein. Bisher waren alle ohne Erfolg. Dreyer nahm dies als Beispiel oder Parallele für ein eventuelles Vorgehen gegen Snowden. Aus meiner Sicht hinkt dieser Vergleich jedoch. Denn Pollards Veröffentlichungen sorgten für die Enttarnung diverser CIA-Agenten und vermutlich sogar für Hinrichtungen einiger Agenten. Das Damage Assessment besteht aus diversen Dateien. Auf der anderen Seite versuchte Snowden Dokumente zu wählen, die niemandem einem Risiko aussetzen und die auch keine legitime nachrichtendienstliche Tätigkeit aufdeckt. Stattdessen versuchte er nur den ungesetzlichen Teil aufzudecken und mit Dokumenten zu belegen. Daher würde ich erwarten und hoffen, dass er im Falle eines Gerichtsverfahrens wenig streng bestraft wird.

Die anderen Argumente Dreyers bezogen sich auf die Auslieferungsabkommen, die Deutschland natürlich einhalten muss. Ströbele wandte ein, dass einerseits die Regierung sich gegen eine Auslieferung aussprechen kann und andererseits die Auslieferung für politische Vergehen verboten ist. Die Bundesregierung wurde angefragt, ob es sich bei Snowden um einen solchen handelt. Daraufhin fragte die Regierung in den USA nach deren Meinung. Das sorgte für einige Lacher im Publikum.

Dreyer schlug weiterhin vor, statt Snowdens lieber Glenn Greenwald oder Laura Poitras einzuladen. Hier stellte sich heraus, dass er diesen Aspekt nicht gut vorbereitet hatte. Denn beide sind bereits eingeladen. Allerdings werden sie wohl keine Aussage machen, sondern als Journalisten Quellen schützen.

Die Empfehlung von Dreyer war, dass sich alle umfassend Gedanken über Vor- und Nachteile machen sollten. Diese Gedanken sollten als Grundlage einer Entscheidung stehen und eventuelle Emotionen sollten zurücktreten.

Insgesamt fand ich die Veranstaltung sehr schön. Gerade dadurch, dass Prof. Dreyer versuchte, einen Kontrapunkt zu setzen, wurde die Diskussion interessanter und einige Argumente traten stärker zu Tage. Ich würde mir mehr solcher Veranstaltungen wünschen. :-)

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